Mitteilungen 03/2025 und 04/2025
Im Zuge der Einführung von Rollkunstlauftests durch den Beschluss der Sportkommission Rollkunstlauf vom 27. April 2023 wurden diese auch als Startvoraussetzungen für die Teilnahme an Wettbewerben festgelegt. Die Einführung wurde mit Übergangsregelungen für die Jahre 2024 und 2025 versehen. Zusätzlich gab es für das Wettbewerbsjahr 2025 einen weiteren Beschluss der Sportkommission Rollkunstlauf am 7. Dezember 2024, durch den die Startvoraussetzungen für das Jahr 2025 teilweise reduziert wurden. Die beiden Mitteilungen stellen eine Übersicht dar, auf welchen Wettbewerben welche Startvorausetzungen gelten.
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Mitteilung 03/2025 152 KB
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Mitteilung 04/2025 258 KB