Mitteilung 06/2025

  21.12.2025    Reglement
Startvoraussetzungen Leistungssportwettbewerbe 2026

Im Zuge der Einführung der Rollkunstlauftests durch Beschluss der Sportkommission Rollkunstlauf vom 27. April 2023 wurden diese zugleich als Startvoraussetzungen für die Teilnahme an Wettbewerben festgelegt. Die Einführung erfolgte unter Anwendung von Übergangsregelungen für die Jahre 2024 und 2025. Ergänzend wurde durch einen weiteren Beschluss der Sportkommission Rollkunstlauf vom 20. September 2025 eine teilweise Reduzierung der Startvoraussetzungen für Leistungssportwettbewerbe im Jahr 2026 beschlossen.

Grundsätzlich gelten für alle landesverbandsübergreifenden Wettbewerbe einheitliche Startvoraussetzungen. Bei der Einführung der Rollkunstlauftests stand nicht die Bestenauslese für nationale Meisterschaften im Vordergrund, sondern die SchaTung einer verbindlichen Grundlage für die Ausübung eines leistungsorientierten Sports. Die Rollkunstlauftests dienen der Begleitung und Sicherstellung einer Mindestentwicklung leistungsorientierter Sportlerinnen und Sportler. Auf Grundlage der bislang gesammelten Erfahrungen wird innerhalb der Sportkommission Rollkunstlauf derzeit erwogen, die Inhalte der Kürtests im Laufe des Jahres 2026 zu überprüfen.

Das grundlegende Prinzip, wonach die Startvoraussetzung einer Alterskategorie aus dem erfolgreichen Abschluss der sportlichen Entwicklung der jeweils jüngeren Alterskategorie besteht (z. B. Schüler A auf Grundlage der Abschlussprüfung Schüler B), bleibt unberührt. Die Abschlussprüfung der Alterskategorie Schüler B stellt somit grundsätzlich die Startvoraussetzung für die Teilnahme an allen landesverbandsübergreifenden Wettbewerben der Alterskategorie Schüler A dar. Die Benennung der Prüfung bezieht sich dabei auf die Startvoraussetzung und nicht auf die abgeschlossene Altersklasse. Die „Abschlusskürprüfung“ der Alterskategorie Schüler B ist folglich der Kürtest A.

Für Wettbewerbe im Paarlauf (A-Wettbewerbe sowie Promotional Intermediate und Basic), im Rolltanzen (bzw. Paartanzen), in Showwettbewerben (Gruppe, Quartett, Duo und Solo) sowie in Formationswettbewerben müssen die jeweiligen Sportlerinnen und Sportler die Startvoraussetzungen entsprechend ihrer jeweiligen Alterskategorie erfüllen.

Beispiel: Besteht ein Paarlaufpaar aus einem Jungen der Alterskategorie Jugend und einem Mädchen der Alterskategorie Schüler B, so muss der Junge den Basistest der Alterskategorie Kürlaufen Jugend und das Mädchen den Basistest der Alterskategorie Kürlaufen Schüler B erfüllen.

Im Paarlauf sind derzeit in keiner Alterskategorie Kürprüfungen als Startvoraussetzung vorgesehen. Im Rolltanzen gelten die Startvoraussetzungen analog zum Solotanzen. Für Solo- und Rolltanzen sind im Jahr 2026 ausschließlich Basistests als Startvoraussetzungen festgelegt. Gleiches gilt für Show- und Formationswettbewerbe.

Auf Wunsch einzelner Landesverbände werden die Startvoraussetzungen jährlich bis Ende März reduziert, um Terminkollisionen zwischen den sogenannten Abschlussprüfungen und möglichen 

Schaulaufen in der Weihnachtszeit zu vermeiden. Dabei kann jede Startvoraussetzung bis Ende März eines Jahres jeweils um eine Prüfung reduziert werden.

Der Beschluss der Sportkommission Rollkunstlauf vom 20. September 2025 ermöglicht darüber hinaus eine Verlängerung der Reduzierung der Kürtests in den Alterskategorien Meisterklasse, Junioren, Jugend und Schüler A bis zum 31. Dezember 2026. Diese Regelung gilt nicht für Deutsche Meisterschaften und DRIV-Ranglistenwettbewerbe.

Für das Jahr 2026 gelten somit folgende Startvoraussetzungen für die Leistungssportwettbewerbe.