Mitteilung 02/2026
Seit 2026 wird in RollArt ein Lutz nur dann als solcher gewertet, wenn er im PECS ausdrücklich als Lutz gekennzeichnet ist (letzte Spalte im PECS: „Lz“). Erfolgt keine entsprechende Deklaration, wird das Element als Flip gewertet.
Im Kunstläufer-Wettbewerb stellt der Lutz ein Pflichtelement dar. Daher ist es bei RollArt-Wettbewerben besonders wichtig, diesen Sprung im PECS korrekt als Lutz zu deklarieren. Andernfalls wird der Sprung als Flip gewertet und das vorgeschriebene Pflichtelement „Lutz“ gilt als nicht erbracht.
Zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass die in einigen Altersklassen geltende Regelung, wonach insgesamt maximal drei Flip-/Lutz-Elemente in die Wertung eingehen, im WeB keine Anwendung findet. Im WeB gilt ab der Kategorie Freiläufer vielmehr die Regel, dass jeder Sprung höchstens zweimal gezeigt werden darf.
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