Mitteilung 02/2024
12.02.2024
Reglement
Ergänzend zur Mitteilung 01/2023 „Internationaler Sportverkehr“ weisen wir darauf hin, dass für jeden Einsatz eines ausländischen Trainers ein Führungszeugnis des Heimatlandes des Trainers zur Genehmigung des Einsatzes im Verein oder Verband vorzulegen ist. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie für den Einsatz einheimischer Trainer, d. h. das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Jahre sein. Das Zeugnis ist ausschließlich der Vorsitzenden des Vorstandes der Sportkommission Rollkunstlauf vorzulegen.
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